Förderung der Ausbildung

Um für die Prüfungsvorbereitung eine Förderung von offizieller Seite zu erhalten ist sicherlich viel Engagement nötig. Denn gerne und leicht werden die Förderungen in diesem Bereich keinesfalls vergeben. Prinzipiell gilt die Regel, dass Förderungen immer individuell vergeben werden, der Artikel kann daher keine detaillierte Anleitung zum Erhalt einer Förderung geben. Obwohl die Aussichten auf den Erhalt einer Förderung also nicht besonders gut sind, gibt es aber gewisse Grundbedingungen, die in jedem Fall erfüllt werden müssen und gewisse Faktoren, die als günstig betrachtet werden. Hier die Zusammenfassung der wesentlichsten Punkte:

Arbeitsargentur:
Die Förderung über die Arbeitsargentur gilt als schwierig, Rechtsanspruch für eine Förderung gibt es jedenfalls keinen. Ob man eine Förderung erhält oder nicht hängt immer vom persönlichen Bearbeiter am Arbeitsamt sowie von der individuellen Lebenssituation ab. Und wie immer im Leben gilt natürlich die Regel, dass man sein Anliegen am Arbeitsamt gekonnt präsentieren muss. (Vorbereitete Unterlagen, gute Argumente etc.) Wichtig für das Arbeitsamt ist es jedenfalls, dass die angestrebte Schule förderwürdig ist (AZWV) und dass man die Ausbildung noch nicht begonnen hat.

AZWV:
Bildungseinrichtungen, deren Unterricht über staatliche Gelder gefördert wird, müssen über eine so genannte AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) verfügen. Mehr Informationen gibt es auf der Webseite azwv.de

Bafög:
Grundsätzlich sollte ja gegen eine Förderung der Heilpraktikerausbildung durch Bafög nichts sprechen. Leider gibt es im Internet allerdings keinerlei Informationen über dieses Thema. Eine Anfrage per Mail beim BMBF hat auch keine sichere Klärung ergeben, die Antwort bestand aus einer Reihe von Telefonnummern, Links und PDFs. Die PDFs entpuppten sich als Liste der durch Bafög unterstützen Bildungseinrichtungen. Es befand sich keine der großen HP-Schulen dabei. Aus all dem kann der Schluss gezogen werden, dass es für die Heilpraktiker Ausbildung keine Bafögmittel geben dürfte. Hier werde ich aber noch genauer recherchieren.

Bildungskredit:
Für den Bildungskredit gelten im Grunde die selben Konditionen wie für eine Förderung durch Bafög.

Bildungsscheck:
Bildungsschecks werden in Deutschland von den Bundesländern ausgegeben. Dadurch können die geförderten Bildungseinrichtungen natürlich von Land zu Land variieren. Bis jetzt haben ich aber nur in NRW von Unterstützungen durch den Bildungsscheck erfahren.

Bildungsprämie:
Die Bildungsprämie ist eine Bildungsmaßnahme, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgegeben wird. Das Ministerium zahlt unter bestimmten Bedingungen Weiterbildungsmaßnahmen. Davon können auch Ausbildungen zum HP betroffen sein. Infos gibt es hier.

Existenzgründungsförderung, Förderungen durch die KfW:
Beide Fördermittel können für die Gründung einer Praxis in Anspruch genommen werden, aber nicht um die Ausbildung zu finanzieren.